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Spezialreinigung & Entsorgung

Wir führen professionelle Spezialreinigungen nach krankheitsbedingten Verunreinigungen, Unfällen, Verbrechen, Leichenfund, Suizid, Suizidversuch, Zwangshandlungen oder sonstigen Vorfällen durch.

Was wir Ihnen bieten

  • Reinigung und Desinfektion von Räumlichkeiten sowie die Entsorgung kontaminierter Gegenstände nach Kanal- und Abwasserschäden (Schmutzwasser, Fäkalieneintrag), Unfällen und vielem mehr.
  • Beseitigung von Müll, Blut und Fäkalien (Kot, Urin) in stark verschmutzten Räumen mit anschließender Desinfektion und Geruchsneutralisation.
  • Reinigung und Desinfektion von stark mit Exkrementen verunreinigten Bodenbelägen, Wänden, Treppenhäusern und Sanitäranalgen (WC, Bad, Dusche, Wannen, usw.).
  • Reinigung und Desinfektion nach dem Ausbruch hochinfektiöser Krankheiten.

Unsere staatlich anerkannten und durch ISO/IEC EN 17024 zertifizierten Desinfektoren übernehmen im Rahmen einer Sonderreinigung die Sanierung stark verschmutzter Bereiche mit anschließender Desinfektion zur Vermeidung infektiöser Krankheiten. Anfallende Gerüche werden mit modernster Technik über eine professionelle Geruchsneutralisation beseitigt.

Entsorgung

Nach einer Spezialreinigung und Desinfektion garantieren wir für die fachgerechte Entsorgung des kontaminierten Materials, wie Einrichtungsgegenständen, Wand- und Bodenbelägen, gemäß den staatlich vorgegebenen Umweltrichtlinien und des Bundesseuchengesetzes.

Wir arbeiten deutschlandweit mit zahlreichen Deponien und Sondermüllverbrennungsanlagen, um eine schnellstmögliche und kostengünstige Entsorgung garantieren zu können.

Unser Personal verfügt über die staatlich anerkannte und zertifizierte Bescheinigung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben nach EfBV. Sowie § 3 Abs. 1 und 2 der Verordnung zur Transportgenehmigung, sowie Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte nach §50 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG).

Wir sind zugelassen Abfälle und Gefahrengüter nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu befördern.

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