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800px Legionella pneumophila 01Legionellen sind eine Gattung stäbchenförmiger Bakterien aus der Familie der Legionellaceae. Sie sind im Wasser lebende gramnegative, nicht sporenbildende Bakterien, die durch eine oder mehrere polare oder subpolare Flagellen (Geißeln) beweglich sind. Legionellen sind als potenziell humanpathogen anzusehen. Zurzeit kennt man mehr als 48 Arten und 70 Serogruppen.

Die für Erkrankungen des Menschen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila (Anteil von etwa 70 bis 90 %, je nach Region), sie ist Erreger der Legionellose oder Legionärskrankheit (Pneumonie, Pontiac-Fieber).

Legionellen kommen dort vor, wo warmes Wasser optimale Bedingungen für ihre Vermehrung bietet. Dieses kann beispielsweise der Fall sein in:

  • Warmwassererzeugungs- und Warmwasserverteilungsanlagen
  • Schwimmbädern
  • Luftwäschern in Klimaanlagen
  • Kühltürmen
  • Biofilmen
  • Krankenhäusern
  • Schulduschen und anderen öffentlichen Duschen
  • Wannenbäder, Stationsbäder
  • Totleitungen
  • Wassertanks
  • Kaltwasserzuleitungen zu Thermomischer
  • Kaltwasserleitungen mit Wärmeeinwirkung von außen oder mit langen Stillstandszeiten, z.B. mäßig genutzte Feuerlöschleitungen mit Trinkwasseranbindung


Die deutsche Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) schreibt in ihrer aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch die am 14. Dezember 2012 in Kraft getretene „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“) eine regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen vor. Diese betrifft alle Unternehmer und sonstigen Inhaber von Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, sofern aus diesen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen und/oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird und es zu einer Vernebelung des Trinkwassers (z. B. in Duschen) kommt.


Als öffentliche Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung gelten dabei Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Hotels und Pflegeheime. Diese Einrichtungen sind verpflichtet, einmal jährlich an mehreren repräsentativen Probennahmestellen auf Legionellen untersuchen zu lassen. Neu ist die erst seit Ende 2011 bestehende Untersuchungspflicht für gewerbliche Betreiber, also unter anderem für Besitzer/Vermieter von Mehrfamilienhäusern, für Wohnungsbaugesellschaften und sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Anlage. Für diese beträgt das geforderte Untersuchungsintervall drei Jahre. Die Erstuntersuchung auf Legionellen muss bis zum 31. Dezember 2013 erfolgt sein.

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